Liebe Mitglieder,
nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der neue Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung seit dem 1.1.2014 in vier Tarifengruppen. Für Einzelveranstaltungen, bei der die Musikwiedergabe von Tonträgern erfolgt, z.B. wenn Musik von einem DJ aufgelegt wird, gilt der Tarif “ M-V „, bei Auftritten von Livebands gilt der Tarif “ U-V„.
Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen (Tarife M-V und U-V):
- Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten zu jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 EUR).
- Diese Tarifstruktur entlastet insbes. kleinere und mittlere Veranstaltungsformate und kommt so einer Vielzahl von Veranstaltungen bürgerschaftlichen Engagements zugute.
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen, die bei größeren, kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen auftreten, werden durch Nachlässe schrittweise über 5 Jahre bis zum 31.12.2018 eingeführt.
- Zur Berechnung der neuen Tarife stellt die GEMA einen Tarifrechner zur Verfügung:
- Tarifrechner U-V/M-V
- Alternativ können Sie die jetzt gültigen Tarife auch hier einsehen:
- Tarifübersicht Tarifgrupffe M-V
- Tarifübersicht Tarifgruppe U-V
Die Tarife für feste Locations sind im neuen Tarif M-CD geregelt. Die Anwendung dieses Tarifs setzt aber den vorherigen Abschluss eines Lizenzvertrages vorraus.
Tarif für Hintergrundmusik-Musiknutzung in Musikkneipen (Tarif M-CD II 1):
- Der Empfehlung der Schiedsstelle folgend, gelten die neu vereinbarten Vergütungen, in Abgrenzung zu Clubs und Diskotheken, für Veranstaltungen mit intensiver Musiknutzung, die über die reine Hintergrundmusikwiedergabe hinaus gehen, ohne Tanz und ohne Eintritt.
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe schrittweise über einen Zeitraum von 8 Jahren bis 31.12.2021 eingeführt.
- Zur Berechnung der neuen Tarife stellt die GEMA einen Tarifrechner zur Verfügung.
- Tarifrechner M-CD
- Tarifübersicht Tarifgruppe M-CD
Tarif für Musiknutzung in Diskotheken und Clubs (Tarif M-CD II 2):
- Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten von jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 2,00 EUR).
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe schrittweise über 8 Jahre bis zum 31.12.2021 eingeführt.
Weiteren Infos zu den neuen Tarifen finden sie auch hier:
- https://www.gema.de/presse/top-themen/tarifreform.html
- FAQs zum Gesamtvertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter
Für Fragen zu den neuen Veranstaltungstarifen steht seitens der GEMA eine kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 440800.
Alternativ können Sie sich mit konkreten Fragen auch an unsere Partnerkanzlei: Rechtsanwalt Martin Leber, erreichbar unter leber@raleber.de oder unter Tel.:06181 983681 wenden.
Die Kosten für die Leistungen im Rahmen der juristischen Erstberatung werden vom degefest – Verband der Kongress- und Seminarwirtschaft e.V. übernommen.