Der Vorstand des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.) hat beschlossen, die seit dem Juli 2008 geltende FSA-Bewirtungsgrenze von 60 EUR ab dem 13.09.2022 auf 75 EUR anzuheben. Hintergrund sind die seit 2008 deutlich gestiegenen Verbraucherpreise, insbesondere im Bereich der Gastronomie. Die Anhebung der Bewirtungsgrenze gilt für Bewirtungen nach dem FSA-Kodex für Fachkreise und dem FSA-Kodex für Patientenorganisationen und ist in den jeweiligen Vorstandsleitlinien geregelt. Den genauen Wortlaut kann man auf der Homepage nachlesen: ww.fsa-pharma.de
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass bei Bewirtungen, die durch ein Cateringunternehmen durchgeführt werden, der genannte Betrag nur für Speisen und Getränke gilt, nicht aber für sonstige Kosten des Caterings, diese können zusätzlich hinzugerechnet werden. Aber Achtung – ob der gesamte Bewirtungsaufwand bei einer eventuellen Beanstandung dann auch wirklich als in einem „angemessenen“ und sozialadäquaten Umfang anerkannt wird, entscheidet letztendlich immer noch die Schiedsstelle der FSA erst nachdem die Veranstaltung stattgefunden hat.
Sollten Sie Fragen zur FSA oder zum Pharmakodex haben, so können sie sich an unser Vorstandsmitglied Gerald Schölzel aus dem Fachbereich Tagungshotellerie wenden:
Kloster Seeon
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